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   VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866   

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VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866 (https://dejure.org/2014,31570)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.10.2014 - RO 3 K 14.866 (https://dejure.org/2014,31570)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - RO 3 K 14.866 (https://dejure.org/2014,31570)
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  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 7 BV 12.1399

    Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Bereithalten zum Empfang; Rundfunkempfang

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Hierzu zählen als neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, und somit auch Notebooks (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV - ferner BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 7 BV 12.1399 - juris; Naujock in Hahn/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, Rn. 17a zu § 1 RGebStV).

    Es genügt, wenn der Rechner bzw. hier das Notebook grundsätzlich internetfähig ist, wobei auch die Nachrüstbarkeit zur Ermöglichung der Internetnutzung ausreichen würde (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 7 BV 12.1399 - juris).

  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 7 ZB 09.2950

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Stipendium

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Das der Klägerin bewilligte Deutschlandstipendium führt ebenso wenig zu einem Anspruch auf Befreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV, da der Rundfunkgesetzgeber den Bezug eines Deutschlandstipendiums oder eines sonstigen Stipendiums in dem abschließenden Befreiungskatalog des § 6 Abs. 1 RGebStV nicht als Befreiungsgrund vorgesehen hat (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.5.2010 - 7 ZB 09.2950 - juris).

    Diesen Umstand bei der Härtefallregelung nach § 6 Abs. 3 RGebStV befreiungsbegründend zu berücksichtigen, würde zu einer Umgehung dieser Entscheidung führen (vgl. zur Befreiung wegen Stipendien auch BayVGH, B.v. 10.5.2010 - 7 ZB 09.2950 - juris).

  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Die Regelung stellt eine gesetzliche Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar und soll auch in Ausnahmefällen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht im Einzelnen vorhersehbar sind, ein Ergebnis gewährleisten, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist (BayVGH, U.v.16.5.2007 - 7 B 06.2642; OVG Hamburg, U.v. 23.7.2008 - 4 Bf 141/07 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 1949/08

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Streichung von Bafög-Leistungen wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Das bedeutet verallgemeinert, dass Personen, die von einem der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV erfasst werden, aber keine Befreiung erhalten, weil sie die darin genannten - neben der Bedürftigkeit - sonstigen zwingenden Voraussetzungen der in Bezug genommenen Fachgesetze nicht erfüllen, keine Befreiung über § 6 Abs. 3 RGebStV erhalten können (ähnlich Gall/Siekmann in Hahn/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, Rn. 50 f zu § 6 RGebStV; VGH BW, U.v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08; NdsOVG, U.v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06; VG Leipzig, U.v. 16.7.2014 - 1 K 3881/13 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Das bedeutet verallgemeinert, dass Personen, die von einem der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV erfasst werden, aber keine Befreiung erhalten, weil sie die darin genannten - neben der Bedürftigkeit - sonstigen zwingenden Voraussetzungen der in Bezug genommenen Fachgesetze nicht erfüllen, keine Befreiung über § 6 Abs. 3 RGebStV erhalten können (ähnlich Gall/Siekmann in Hahn/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, Rn. 50 f zu § 6 RGebStV; VGH BW, U.v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08; NdsOVG, U.v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06; VG Leipzig, U.v. 16.7.2014 - 1 K 3881/13 - jeweils juris).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Der Tatbestand des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts knüpft nicht an die konkrete Verwendung des Geräts oder die subjektive Nutzungsabsicht an, sondern stellt lediglich auf die objektive Eignung des Geräts zum Empfang von Rundfunkdarbietungen ab (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2011 - 6 C 31/10; BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 7 BV 11.127 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 7 BV 11.127

    Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Der Tatbestand des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts knüpft nicht an die konkrete Verwendung des Geräts oder die subjektive Nutzungsabsicht an, sondern stellt lediglich auf die objektive Eignung des Geräts zum Empfang von Rundfunkdarbietungen ab (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2011 - 6 C 31/10; BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 7 BV 11.127 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht; Befreiung; Grundsicherung im Alter

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Statt dessen hat er die abschließenden Befreiungstatbestände des § 6 Abs. 1 RGebStV vorgesehen, die ein geringes Einkommen ohne Hinzutreten der dort genannten Voraussetzungen für eine Befreiung nicht ausreichen lassen (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016 - juris).
  • VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 3881/13
    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
    Das bedeutet verallgemeinert, dass Personen, die von einem der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV erfasst werden, aber keine Befreiung erhalten, weil sie die darin genannten - neben der Bedürftigkeit - sonstigen zwingenden Voraussetzungen der in Bezug genommenen Fachgesetze nicht erfüllen, keine Befreiung über § 6 Abs. 3 RGebStV erhalten können (ähnlich Gall/Siekmann in Hahn/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, Rn. 50 f zu § 6 RGebStV; VGH BW, U.v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08; NdsOVG, U.v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06; VG Leipzig, U.v. 16.7.2014 - 1 K 3881/13 - jeweils juris).
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